Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 19.11.1999

Rechtsprechung
   OLG München, 16.10.2000 - 11 WF 1131/00   

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https://dejure.org/2000,8906
OLG München, 16.10.2000 - 11 WF 1131/00 (https://dejure.org/2000,8906)
OLG München, Entscheidung vom 16.10.2000 - 11 WF 1131/00 (https://dejure.org/2000,8906)
OLG München, Entscheidung vom 16. Oktober 2000 - 11 WF 1131/00 (https://dejure.org/2000,8906)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Antragstellers als Antragsschuldner für Sachverständigenkosten; Isoliertes Verfahren wegen Sorgerechts der Eltern als Antragsverfahren; Gesamtschuldnerische Haftung beider Eltern als Antragsschuldner; Freistellung des Antragstellers von Gerichtskosten im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragstellerhaftung im Antragsverfahren des FGG bei Prozesskostenhilfe für den Antragsgegner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 292
  • FamRZ 2001, 434
  • Rpfleger 2001, 138
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 27.02.1992 - 11 WF 521/92

    Haftung; Umgangsregelung; Isoliertes Verfahren; Antrag; Interessenschuldner;

    Auszug aus OLG München, 16.10.2000 - 11 WF 1131/00
    Nach altem Recht (vor Inkrafttreten der Neuregelung ab 01.07.1998) war das isolierte Verfahren wegen elterlichen Sorgerechts als Amtsverfahren ausgestaltet, so daß beide Eltern neben den Kindern für die gerichtlichen Auslagen gesamtschuldnerisch ohne Rücksicht darauf als Interesseschuldner gemäß § 2 Nr. 2 KostO hafteten, wer das Verfahren in Gang gesetzt hatte und welche gerichtliche Kostenentscheidung getroffen worden war (Senat, JurBüro 1992, 479 = Rpfleger 1992, 297 = FamRZ 1992, 1095 ).

    Der Senat selbst hat seinen Standpunkt für das Amtsverfahren des FGG bekräftigt (JurBüro 1992; 479 = Rpfleger 1992, 297 = FamRZ 1992, 1095 ).

  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89

    Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt

    Auszug aus OLG München, 16.10.2000 - 11 WF 1131/00
    Schließlich sei auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.06.1999 (NJW 1999, 3186 ) zu verweisen.
  • BayObLG, 05.02.1997 - 3Z BR 260/96

    Sachverständigenentschädigung in Vormundschaftsachen - Pflegeeltern als

    Auszug aus OLG München, 16.10.2000 - 11 WF 1131/00
    An sich erlaubt die Kostenordnung (§ 94 Abs. 1 Nr. 4 , Abs. 3 Satz 2 KostO ) nach der auch vom Senat vertretenen und dem Gesetzeswortlaut entsprechenden Ansicht dem Gericht nur eine Entscheidung über die gerichtlichen Gebühren, nicht aber über die gerichtlichen Auslagen (BayObLG FamRZ 1998, 37 mit Nachweisen; Senat, a.a.O. mit Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.1981 - 2 WF 102/80
    Auszug aus OLG München, 16.10.2000 - 11 WF 1131/00
    Der Senat hat sich bereits mit Beschluß vom 04.04.1990 (JurBüro 1990, 1185 ) der Meinung angeschlossen, daß eine analoge Anwendung des § 58 Abs. 2 GKG auf Verfahren, welche der Kostenordnung unterliegen, schon deswegen ausscheidet, weil es sich bei dem Umstand, daß die entsprechende Regelung des Gerichtskostengesetzes nicht in die Kostenordnung übernommen wurde, um eine bewußte Entscheidung des Gesetzgebers handelt (vgl. auch OLG Karlsruhe, JurBüro 1981, 1236, 1237; KG, KGR 1999, 279).
  • OLG München, 04.04.1990 - 11 WF 645/90
    Auszug aus OLG München, 16.10.2000 - 11 WF 1131/00
    Der Senat hat sich bereits mit Beschluß vom 04.04.1990 (JurBüro 1990, 1185 ) der Meinung angeschlossen, daß eine analoge Anwendung des § 58 Abs. 2 GKG auf Verfahren, welche der Kostenordnung unterliegen, schon deswegen ausscheidet, weil es sich bei dem Umstand, daß die entsprechende Regelung des Gerichtskostengesetzes nicht in die Kostenordnung übernommen wurde, um eine bewußte Entscheidung des Gesetzgebers handelt (vgl. auch OLG Karlsruhe, JurBüro 1981, 1236, 1237; KG, KGR 1999, 279).
  • OLG Dresden, 11.10.2012 - 23 WF 124/12

    Inanspruchnahme als Gesamtschuldner haftender Kostenschuldner bei Bewilligung der

    Der Beschluss des (richtig:) OLG Bamberg vom 11.10.2000 (2 WF 115/00, JurBüro 2001, 96) stützt sich ebenso wie der Beschluss des OLG München (16.10.2000, 11 WF 1131/00, JurBüro 2001, 97) insbesondere darauf, dass die Interessenlage nicht identisch sei: In beiden Fällen bestand keine Rückgriffsmöglichkeit des in Anspruch genommenen Kostenschuldners gegen den Prozesskostenhilfeberechtigten.
  • OLG München, 13.07.2001 - 11 WF 984/01

    Einordnung eines Verfahrens über den Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge

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  • OLG München, 24.04.2003 - 11 WF 1194/02
    Ein Einschreiten von Amts wegen ist gemäß § 1671 Abs. 3 BGB nur noch nach anderen Vorschriften, z.B. nach §§ 1666, 1666 a BGB bei Gefährdung des Kindeswohls möglich (Senat FamRZ 2001, 434 = JurBüro 2001, 97).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 19.11.1999 - 2 UF 44/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8582
OLG Zweibrücken, 19.11.1999 - 2 UF 44/99 (https://dejure.org/1999,8582)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.11.1999 - 2 UF 44/99 (https://dejure.org/1999,8582)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. November 1999 - 2 UF 44/99 (https://dejure.org/1999,8582)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 292
  • FamRZ 2000, 539
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 17.05.1988 - 2 UF 104/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.11.1999 - 2 UF 44/99
    »Die betriebliche Altersversorgung der BASF AG Ludwigshafen am Rhein, ist nach den im Zeitraum 1989 bis 1998 vorgenommenen Anpassungen ihrer Rentenleistungen und deren Vergleich mit den Wertsteigerungen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung nunmehr als im Leistungsstadium dynamisch anzusehen (Änderung der bisherigen Senatsrechtsrechtssprechung, Beschluss vom 17.05.1988 - 2 UF 104/87, FamRZ 1988, 1288).«.
  • BGH, 17.01.2007 - XII ZB 168/01

    Durchführung des Versorgungsausgleichs unter kroatischen Ehegatten; Höhe des

    Betriebsrenten, die im Leistungsstadium der Anpassung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG unterliegen, sind daher - unabhängig von einem Rechtsanspruch der Versorgungsberechtigten (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 ­ XII ZB 277/03 ­ FamRZ 2004, 1474, 1475; vom 23. September 1998 ­ XII ZB 123/94 ­ FamRZ 1999, 218, 220 und vom 9. Oktober 1996 ­ XII ZB 188/94 ­ FamRZ 1997, 166, 167f.) - dann leistungsdynamisch, wenn die Ermessensentscheidungen des Arbeitgebers in einem angemessenen Vergleichszeitraum (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 ­ XII ZB 277/03 ­ FamRZ 2004, 1474, 1475) zu Wertsteigerungen geführt haben, die mit der Entwicklung einer der Vergleichsrechte Schritt halten konnten, und dies auch unter Berücksichtigung aller hierfür bedeutenden Umstände für die Zukunft erwartet werden kann (in diesem Sinne bereits OLG Nürnberg FamRZ 2004, 883; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1568; OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 829; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 539 f.; FAFamR/Gutdeutsch 5. Aufl. 7. Kap. Rdn. 83).
  • BGH, 20.09.2006 - XII ZB 248/03

    Behandlung der betrieblichen Altersversorgung der Deutschen Post AG und des

    Begründet wurde dies damit, dass die Preisentwicklung hinter der Einkommensentwicklung zurück bleibe, an der sich jedoch die gesetzliche Rentenversicherung und die Beamtenversorgung orientiere (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. September 1985 - IVb ZB 15/85 - FamRZ 1985, 1235, 1236; vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 836/80 - FamRZ 1985, 1119, 1121; vom 8. Oktober 1986 - IVb ZB 120/83 - FamRZ 1987, 52, 56; vom 12. April 1989 - IVb ZB 146/86 - FamRZ 1989, 844 f. und vom 5. Oktober 1994 - XII ZB 129/92 - FamRZ 1995, 88, 90 ff.; OLG Bamberg FamRZ 2001, 484; Erman/Klattenhof BGB 11. Aufl. § 1587 a Rdn. 73; MünchKomm/Rühmann BGB 4. Aufl. § 1587 a Rdn. 464; Soergel/Häußermann BGB 13. Aufl. § 1587 a Rdn. 351; Johannsen/Henrich/ Hahne aaO § 1587 a Rdn. 234; für eine Volldynamik im Leistungsstadium hingegen: Palandt/Brudermüller BGB 65. Aufl. § 1587 a Rdn. 104; Staudinger/ Rehme aaO Rdn. 434; OLG Koblenz FamRZ 2003, 1568; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1568; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 539, 540; OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 829).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2001 - 16 UF 88/01

    Bewertung der betrieblichen Altersversorgung bei der BASF Pensionskasse

    Die Betriebsrente der BASF - Pensionskasse ist im Leistungsstadium dynamisch (wie Pfälz. OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 539).

    Die Ehefrau beanstandet zu Recht die Bewertung der betrieblichen Altersversorgung bei der BASF Pensionskasse, die der Senat in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 19. November 1999 (FamRZ 2000, 539) im Leistungsstadium als dynamisch ansieht.

  • OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 9 UF 183/05

    Versorgungsausgleich: Behandlung der betrieblichen Altersversorgung der BASF

    Sodann ist nach der BarwertVO der Barwert zu berechnen, wobei der Faktor der Tabelle 1 (2,6 bei einem Lebensalter zum Ende der Ehezeit von 38 Jahren) erhöht gemäß der Anmerkung 1 um 24 vom Hundert und der Anmerkung 2 um 65 vom Hundert (2,6 + 24 % + 65 % = 5,3196) zu Grunde zu legen ist, da die Versorgung bereits mit Erreichen des 62. Lebensjahres ausgezahlt wird und auch diese betriebliche Zusatzversorgung ab dem Leistungsbeginn auf Grund der nunmehr stattfindenden Steigerung von jährlich 1 % als volldynamisch anzusehen ist (vgl. zur vormaligen Anpassung nach § 16 BetrAVG: OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1568; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 539; Johannsen/Henrich, Eherecht, 4. Aufl., Rn. 236 zu § 1587 a BGB).
  • OLG Nürnberg, 04.12.2000 - 10 UF 2688/00

    Versorgungsausgleich - Anwartschaften aus Direktzusage der Siemens AG -

    Auch ist zu sehen, daß infolge des Altersaufbaus und der wirtschaftlichen Entwicklung die Erhöhungen aus gesetzlicher Rentenversicherung und Beamtenversorgung in den letzten Jahren geringer wurden (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, S. 539 für die BASF AG).
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